Bodenrichtwerte


Bodenrichtwerte


Bodenrichtwerte zum 31.12.2010 für das Gebiet der Gemeinde Rheinmünster


Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Gemeinde Rheinmünster hat gemäß § 193 Abs. 3 und §196 Baugesetzbuch (BauGB) in der Sitzung am 07.06.2011 die nachfolgende Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010 für die Kalenderjahre 2009 und 2010 ermittelt.



OT Greffern


Zone Ortsteil Greffern Bemerkung*
Baureifes Land
in Euro/ qm
1000           
Ortskern                               
                          


1010  Gemischte Bauflächen
M-II-0,8-600 100,-- €
1100  Baugebiet „Rettigsbühn“


1110  Wohnbauflächen W-II-0,6-600
125,--€
1200 Baugebiet „Bei den Gärten“

1210  Wohnbauflächen W-II-0,6-700 125,--€
1300 Baugebiet „Unterfeld“

1310  Wohnbauflächen W-II-0,6-500 140,-- €
1400 Baugebiet „Greit und Zain“

1410  Wohnbauflächen W-II-0,6-700 115,-- €
1420  Gewerbliche Bauflächen G 40,-- €
1500  Baugebiet „Beim alten Steinwerk“                

1510  Wohnbauflächen
125,-- €
1600 Unter den Eichen (Unterfeld Nord)

1610  Gewerbliche Bauflächen G 40,-- €


Bodenrichtwerte Greffern





PDF Icon Karte Bodenrichtwerte Ortsteil Greffern









OT Schwarzach


Zone Ortsteil Schwarzach
Bemerkung*
Baureifes Land
in Euro/ qm
2000          Ortskern                               
                          


2010  Gemischte Bauflächen
M-II-0,8-600 110,-- €
2100 Baugebiet „Obere Zwiebelbühnd“


2110  Wohnbauflächen W-I-0,5-600 130,-- €
2200 Baugebiet „Kohlstädt“

2210  Wohnbauflächen W-II-0,6-500 140,-- €
2300 Baugebiet „Hofbühnd“

2310  Wohnbauflächen W-I-0,4-900 125,-- €
2400 Baugebiet „Untere Hurst“

2410  Wohnbauflächen W-II-0,6-700 110,-- €
2500 Neubaugebiet „Kanalbach“

2510  Wohnbauflächen W-I-0,4-500 155,-- €
2600 Gewerbegebiet „Withig“

2610 Gewerbliche Bauflächen G 40,-- €
2700 Bereich Bebauungsplan „Ortskernsanierung“

2710
Gemischte Bauflächen M 80,-- €
2800 Ortskern Hildmannsfeld

2810
Gemischte Bauflächen M-II-0,8-600 100,-- €


Bodenrichtwerte Schwarzach





PDF Icon Karte Bodenrichtwerte Ortsteil Schwarzach







Bodenrichtwerte Hildmannsfeld





PDF Icon Karte Bodenrichtwerte Ortsteil Hildmannsfeld









OT Söllingen


Zone Ortsteil Söllingen
Bemerkung*
Baureifes Land
in Euro/ qm
3000          Ortskern                               
                          


3010  Gemischte Bauflächen                                       
M-II-0,8-600       
100,-- €
3100 Baugebiet „In der Lach“


3110  Wohnbauflächen W-I-0,5-550 140,-- €
3200 Baugebiet „Lachenzelgen“

3210  Wohnbauflächen W-II-0,6-650 125,-- €
3300 Baugebiet „Contre Escarpe“

3310  Wohnbauflächen W-II-0,6-600 125,-- €
3400 Baugebiet „Steingarten“

3410  Wohnbauflächen W-II-0,6-650 130,-- €
3500 Eisenbahnstraße

3510  Wohnbauflächen W-II-0,6-500 140,-- €


Bodenrichtwerte Soellingen





PDF Icon Karte Bodenrichtwerte Ortsteil Soellingen









OT Stollhofen


Zone Ortsteil Stollhofen
Bemerkung*
Baureifes Land
in Euro/ qm
4000          Ortskern                               
                          


4010  Gemischte Bauflächen                                       
M-II-0,8-600 100,-- €             
4100 Baugebiet „Mühlfeld I“


4110  Wohnbauflächen W-II-0,6-600 125,-- €
4200 Baugebiet „Mühlfeld II“

4210  Wohnbauflächen W-II-0,6-600 135,-- €
4300 Baugebiet „Birkenäcker“

4310  Wohnbauflächen W-I-0,4-600 125,-- €
4400 Neubaugebiet „Kellerfeld“

4410  Wohnbauflächen W-II-0,6-600 140,-- €
4420  Gemischte Bauflächen M-III (II+D) 130,-- €
4500 Gewerbegebiet „Grünfeld“

4510  Gewerbliche Bauflächen G 40,-- €
4600 Mühlstraße, Bereich ehem. Stadtmühle

4610  Wohnbauflächen W-II-0,4-500 130,-- €
4700 Baugebiet „An der Stadtmühle“

4710  Gewerbliche Bauflächen W-II-0,4-850 160,-- €


Bodenrichtwerte Stollhofen





PDF Icon Karte Bodenrichtwerte Ortsteil Stollhofen









Bereich Baden Airpark, Gemarkung Rheinmünster


Zone Bereich Baden Airpark
Bemerkg.*
Baureifes Land
in Euro/ qm
5000          Gewerbegebiet im Baden-Airpark Sektor A                              


5010  Gewerbliche Bauflächen G 100,-- €
5000 Gewerbegebiet im Baden-Airpark Sektor B+C



5011  Gewerbliche Bauflächen G 125,-- €
5100 Industriegebiet im Baden-Airpark Sektor D+E



5110  Gewerbliche Bauflächen G 100,-- €
5200 Flugaffines Gewerbe im Baden-Airpark

5210  Gewerbliche Bauflächen
175,-- €


Bodenrichtwerte Baden-Airpark

PDF Icon Karte Bodenrichtwerte Bereich Baden-Airpark





Bodenrichtwerte über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke


Gesamtgemeinde Rheinmünster EUR/qm
Ackerland         1,30 bis 1,80 €   
Grünland (Wiese)  0,80 bis 1,20 €
Wald (ohne Aufwuchs bzw. Holzbestand)                              
0,50 bis 1,20 €


Erläuterungen der Bodenrichtwerte:
(1) Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

(2) Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land abgeleitet. Sie enthalten mit Ausnahme der Werte für Bauerwartungsland und für Rohbauland Wertanteil für Anlieger- und Erschließungskosten. Nach § 196 Abs. 1 BauGB sind Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.

(3) Bei den land –und forstwirtschaftlichen Flächen ist der Aufwuchs im Bodenwert nicht enthalten.

(4) Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Bodenrichtwerte haben daher keine bindende Wirkung und können im Einzelfall eine sachkundige Wertermittlung nicht ersetzen.

Bei Bedarf kann nach § 193 BauGB von den Antragsberechtigten ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragt werden.

(5) Bodenrichtwerte für Rohbauland und Bauerwartungsland wurden nicht ausgewiesen, da aus der Kaufpreissammlung keine Werte vorlagen bzw. abgeleitet werden konnten.

(6) Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

(7) Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden.

(8) Baugebiet = Bezogen auf den Geltungsbereich des jeweiligen Bebauungsplanes

(9) Beschreibung der Spalte Bemerkung*:

W = Wohnbaufläche
M = gemischte Baufläche
G = gewerbliche Baufläche
II = Anzahl der Vollgeschosse
0,7 = Geschossflächenzahl (GFZ)
600 = Durchschnittsgröße des Richtwertgrundstückes

Rheinmünster, 07.06.2011
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Albert Küpferle (Tel. 9555-31) Der Vorsitzende des Gutachterausschusses Klaus Faller