Kindergarten & Betreuung


Kindergarten


Kindergarten & Betreuung



























Inhaltsverzeichnis


Die Kindergärten von Rheinmünster stellen sich vor



Ziele unserer pädagogischen Arbeit:

Sie vertrauen Ihr Kind für drei wichtige Jahre den Mitarbeiterinnen in unserer Einrichtung an.Ihr Kind soll sich bei uns angenommen und geborgen fühlen.Ziel unserer Arbeit ist es, ergänzend zur Erziehung im Elternhaus, die gesamte Entwicklung Ihres Kindes zu fördern und zu unterstützen.

Dazu gehören:

Das Einüben, sozialer Verhaltensweisen, wie zum Beispiel Rücksichtnahme, Achten des Anderen, Hilfsbereitschaft, die Übung der Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit (Sprache); die Entdeckung unserer Umwelt, das Sammeln von Erfahrungen mit Kindern, dem Umfeld und Erwachsener und vieles mehr.

Jedes Kind soll mit viel Freude im Kindergarten die Möglichkeit erhalten, sich in der Gemeinschaft zu behaupten oder einzuordnen.

Doch trotz vielfältiger Beschäftigungsmöglichkeiten ist es uns ein Anliegen, den Kindern auch viel Freiraum für ihre persönlichen Wünsche einzuräumen. So können sie aus dem unterschiedlichen Spiel- und Lernangebot frei auswählen und Entscheidungen nach Absprache und Einhalten von Regeln selbst treffen (Erziehung zur Selbstständigkeit).

Über die spielerischen Tätigkeiten soll Ihr Kind auch Freude am Lernen gewinnen und so gezielt auf die Schule vorbereitet werden.

Es ist eines unserer größten Ziele und Ausgangspunkt all unserer Arbeit, daß sich jedes Kind in unserer Einrichtung geborgen, behütet und wohl fühlt.

Spezielle Wünsche, Interessen und Bedürfnisse finden dabei ständig Beachtung:

  • Allein- oder Zusammensein mit anderen

  • akzeptiert werden

  • der Wunsch zu ruhen oder aktiv zu sein

  • zu träumen spielen oder lernen

  • Neues zu entdecken, eigene Erfahrungen sammeln

  • Schutz und Hilfe zu empfangen

Daraus ergibt sich für uns Erzieherinnen der Anspruch, jedes Kind so zu nehmen und zu akzeptieren, wie es ist und es stets in seiner Zugehörigkeit zu seiner Familie zu betrachten.Wir möchten auf die Wünsche der Eltern eingehen, ihnen aber nicht die Erziehung Ihrer Kinder abnehmen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn sie den Kindergarten als eine Begegnungsstätte, nicht nur der Kinder, sondern auch der Eltern sehen und wenn sie sich am Tagesgeschehen, an den Elternabenden und an den Festen rege beteiligen.



"Gut ist - Leben erhalten, Leben fördern, Entwickeltes Leben auf seinen höchsten Wert zu bringen." (Albert Schweizer)


Kann es für einen Pädagogen eine größere Herausforderung geben?



Der Gesetzliche Auftrag


Der gesetzliche Auftrag unserer pädagogischen Arbeit leitet sich aus dem Kinder und Jugendhilfegesetz ab. Im folgenden ein Auszug daraus:



Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

1. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegenden Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.



Dritter Abschnitt, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

§ 22 Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

1. In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.

2. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.

3. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen.

FERIENPLAN der Kindergärten von Rheimünster für das Jahr 2012


Ereignis Greffern Schwarzach Söllingen Stollhofen
02.01.-04.01.2012 geschlossen geöffnet geschlossen göffnet
Planungstag 05.01.2012
geschlossen
Planung in 2011 05.01.2012
geschlossen
05.01.2012
geschlossen
Fasching
17.02.- 20.02.2012
geschlossen geschlossen geöffnet am 20.02.2012
geschlossen
30.04.2012 geöffnet geöffnet geöffnet geschlossen
18.05.2012 geöffnet geschlossen geöffnet geschlossen
Pfingsten
29.05.-01.06.2012
geschlossen geöffnet am 29.05.2012
geschlossen
geöffent
08.06.2012 geöffnet geschlossen geschlossen geschlossen
Planungstag
u. Putztag
geöffnet 10.08. ab 14.00 Uhr
Putztag geschlossen
geöffnet geöffnet
Sommerferien 20.08.-31.08.2012 13.08.-31.08.2012 30.07.-16.08.2012 06.08.-23.08.2012
Planungstag 03.09.2012
geschlossen
03.09.2012
geschlossen
24.08.2012
geschlossen
17.08.2012
geschlossen
02.11.2012 geöffnet geöffnet geöffnet geschlossen
Weihnachten 2012
27.12./28.12.2012
geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen

Ferienregelung – umfassendes gemeindliches Angebot



Liebe Eltern,

gemeinsame Ferienzeiten sind wichtig, für Familien, für Alleinerziehende und für berufstätige Elternteile gleichermaßen.

In Ihrer Einrichtung hängen die Ferienpläne für das ganze Kindergartenjahr aus. Darin sind alle Ferienzeiten der Kindergärten der Gemeinde Rheinmünster enthalten.

Sollten Sie für Ihr Kind während der Ferienzeit des eigenen Kindergartens eine „überbrü-ckende“ Betreuung benötigen, bietet Ihnen die Gemeinde Rheinmünster ein zusätzliches, erweitertes Angebot an.

Außer in den Weihnachtsferien und an den AG-Nachmittagen (jeden 2. Mittwoch des Mo-nats) hat immer eine Einrichtung geöffnet. Sie können Ihr Kind für die Ferienzeiten jeweils wochenweise in den Kindergarten eines anderen Ortsteiles bringen.

Bitte melden Sie Ihr Kind dafür zwei Wochen vorher in der entsprechenden Einrichtung an. Dort wird der Nachwuchs dann während der angemeldeten Woche(n) in der gewohnten Wei-se zuverlässig betreut. Dieses zusätzliche Angebot ist mit einem Kostenbeitrag verbunden.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind einmal im Jahr mindestens eine zweiwöchige ununter-brochene Ferienzeit hat. Die Weihnachtsferien zählen übrigens nicht dazu. Den zweiwöchi-gen Zeitraum können Sie, falls die Ferien in Ihrer Einrichtung ungünstig liegen, über das Jahr frei auswählen.

Ist Ihre Einrichtung zusätzlich zu den Ferien an einzelnen Tagen geschlossen (Planungsta-ge, Fortbildungen, Übernachtungen usw.), kann Ihr Kind tageweise, ohne zusätzlichen Kos-tenbeitrag, eine andere gemeindliche Einrichtung besuchen. Eine Voranmeldung ist aller-dings erforderlich.

Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Regelungen haben, stehen Ihnen die Leiterinnen unse-rer Kindergärten gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Pautler

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