Wohnbauflächen
Wohnbauflächen
Wohnbauflächen der Gemeinde Rheinmünster
Die Gemeinde ist derzeit in der Lage folgende Wohnbauflächen an bauwillige Interessenten anzubieten:
Übersicht:
- Baugebiet "Kellerfeld", Ortsteil Stollhofen“
- Baugebiet "In der Lach", Ortsteil Söllingen
- Baugebiet "Unterfeld II", Ortsteil Greffern
Baugebiet "Kellerfeld" , Ortsteil StollhofenDie Gemeinde Rheinmünster verkauft im Baugebiet "Kellerfeld" im Ortsteil Stollhofen die nachfolgend aufgeführten Bauplätze: a) Allgemeines Wohngebiet:
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| Flst.-Nr. | Größe in qm | Kaufpreis | qm-Preis |
| 8387 |
1626 | 195.120,- Euro | 120,- Euro / qm |
| 8388 | 2574 | 308.880,- Euro | 120,- Euro / qm |
Grundstückspreise
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Bodenwert und den Erschließungskosten. Diese beinhalten die nach den Gemeindesatzungen zu erhebenden Beiträge wie Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag. Nicht enthalten sind Anschlusskosten wie zum Beispiel Wasser, Strom, Gas. Diese werden gesondert nach Aufwand vom jeweiligen Versorgungsträger in Rechnung gestellt.
Erschließung
Die Baugrundstücke sind hinsichtlich Kanal, Wasser, und Strasse voll erschlossen.
Antragstellung
Sofern Sie Interesse an einem gemeindlichen Bauplatz haben, bitten wir Sie den Bewerbungsbogen auszufüllen.
Der Antrag ist beim Bürgermeisteramt Rheinmünster einzureichen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Konrad Reith, Bauamtsleiter, Telefon 07227 / 9555-30 oder per E-Mail: reithkonrad@rheinmuenster.de
Bauplatzvergabe
Der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster entscheidet auf der Grundlage der Vergaberichtlinien nach pflichtgemäßem Ermessen über die Vergabe der Bauplätze.
Entscheidungskriterien
Der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster trifft die endgültige Auswahl unter den Bauplatzbewerbern nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Anspruch auf Zuteilung eines gemeindeeigenen Baugrundstückes besteht nicht. Die persönlichen sowie die sozialen Merkmale der Bewerber werden bei der Vergabe der Baugrundstücke entsprechend den Vergaberichtlinien bewertet und berücksichtigt.
Bei gleichen Voraussetzungen kann der Bauplatz durch Losentscheid vergeben werden.
Baugebiet "In der Lach", Ortsteil Söllingen
Nach Änderung des Bebauungsplanes "In der Lach" steht der Gemeinde Rheinmünster ein Baugrundstück in zentraler Lage im Baugebiet "In der Lach" zur Verfügung. Dieses ist mit Einzel- oder Doppelhaus bebaubar.
Es handelt sich um das Grundstück Flst.Nr. 3377 mit 609 m². Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt einschließlich der Erschließungskosten 140,-- €/m².
Grundstückspreise
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Bodenwert und den Erschließungskosten. Diese beinhalten die nach den Gemeindesatzungen zu erhebenden Beiträge wie Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag. Nicht enthalten sind Anschlusskosten wie zum Beispiel Wasser, Strom, Gas. Diese werden gesondert nach Aufwand vom jeweiligen Versorgungsträger in Rechnung gestellt.
Erschließung
Die Baugrundstücke sind hinsichtlich Kanal, Wasser und Straße noch zu erschließen.
Antragstellung
Sofern Sie Interesse an einem gemeindlichen Bauplatz haben, bitten wir Sie den Bewerbungsbogen auszufüllen.
Der Antrag ist beim Bürgermeisteramt Rheinmünster einzureichen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Konrad Reith, Bauamtsleiter, Telefon 07227/9555-30 oder per Email unter reithkonrad@rheinmuenster.de.
Bauplatzvergabe
Der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster entscheidet auf der Grundlage der Vergaberichtlinien nach pflichtgemäßem Ermessen über die Vergabe der Bauplätze.
Baugebiet "Unterfeld II", Ortsteil Greffern
Die Gemeinde Rheinmünster verfügt in dem Baugebiet „Unterfeld II“, Ortsteil Greffern über zwei Baugrundstücke. Entsprechend dem Bebauungsplan sind ein- oder zweigeschossige Wohnhäuser, sowie Doppelhäuser zulässig. Die Grundstücke können auch vereinigt werden.
Es handelt sich um folgende Baugrundstücke:
| Flst.-Nr. | Größe in qm | Kaufpreis | qm-Preis |
| 2074 | 237 | 30.810,- Euro | 130,- Euro / qm |
| 2075 | 326 | 42.380,- Euro | 130,- Euro / qm |
Grundstückspreis
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Bodenwert und den Erschließungskosten. Diese beinhalten die nach den Gemeindesatzungen zu erhebenden Beiträge wie Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag. Nicht enthalten sind Anschlusskosten wie zum Beispiel Wasser, Strom, Gas. Diese werden gesondert nach Aufwand vom jeweiligen Versorgungsträger in Rechnung gestellt.
Erschließung
Die Erschließungsarbeiten beginnen voraussichtlich Ende Mai dieses Jahres.
Antragstellung
Sofern Sie Interesse an einem gemeindlichen Bauplatz haben, bitten wir Sie den Bewerbungsbogen auszufüllen.
Der Antrag ist beim Bürgermeisteramt Rheinmünster einzureichen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Konrad Reith, Bauamtsleiter, Telefon 0 72 27 / 95 55 - 30 oder per Email unter reithkonrad@rheinmuenster.de..
Bauplatzvergabe
Der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster entscheidet auf der Grundlage der Vergaberichtlinien nach pflichtgemäßem Ermessen über die Vergabe der Bauplätze.
Entscheidungskriterien
Der Gemeinderat der Gemeinde Rheinmünster trifft die endgültige Auswahl unter den Bauplatzbewerbern nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Anspruch auf Zuteilung eines gemeindeeigenen Baugrundstücks besteht nicht. Die persönlichen sowie die sozialen Merkmale der Bewerber werden bei der Vergabe der Baugrundstücke entsprechend den Vergaberichtlinien bewertet und berücksichtigt.
Bei gleichen Voraussetzungen kann der Bauplatz durch Losentscheid vergeben werden
Immobilienfinanzierung und Förderungen der L-Bank
Die L-Bank bietet verschiedene Programme zur Finanzierung von Immobilien an. Die L-Bank fördert so die Bildung von Wohneigentum, den Mietwohnungsbau sowie Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen. Auf diese Weise werden Familien unterstützt, ebenso wie Behinderte, Unternehmen und Kommunen. Und letzten Endes profitiert davon auch die Bauwirtschaft, bei der neue Aufträge für Beschäftigung sorgen.
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