Bekanntmachungen


Bekanntmachungen & Ausschreibungen


Übersicht:



Aktuelle amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Rheinmünster



B e k a n n t m a c h u n g



  1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes
    Der Umlegungsausschuss „Unterfeld II“ hat in seiner Sitzung am 29.02.2012 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. 09. 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. 07. 2011 (BGBI. I S. 1509), beschlossen.

    Im Umlegungsgebiet liegen folgende Flurstücke (Einwurfsgrundstücke) der Gemarkung Greffern:

    875 (hiervon der nördliche Teil mit einer Fläche von 517 m² einbezogen),
    1087 (hiervon der nordöstliche Teil mit einer Fläche von 287 m²),
    1097, 1097/2 (hiervon der südwestliche Teil mit einer Fläche von 152 m² ein-bezogen),
    1098, 1099, 1099/1, 1100, 1101, 1102, 1103, 1104, 1105, 1106, 1113 (hiervon der nordöstliche Teil mit einer Fläche von 332 m² einbezogen),
    1114/1, 1115 (hiervon der westliche Teil mit einer Fläche von 455 m² einbezogen),
    1116/1 (hiervon der westliche Teil mit einer Fläche von 297 m² einbezogen),
    1116/2 (hiervon der westliche Teil mit einer Fläche von 293 m² einbezogen),
    1116/3 (hiervon der westliche Teil mit einer Fläche von 277 m² einbezogen),
    1117 (hiervon der westliche Teil mit einer Fläche von 426 m² einbezogen),
    1118 (hiervon der westliche Teil mit einer Fläche von 444 m² einbezogen),
    1119 (hiervon der westliche Teil mit einer Fläche von 429 m² einbezogen).

    Dem Umlegungsplan liegt der Bebauungsplan „Unterfeld II“, Gemarkung Greffern, rechtsverbindlich seit 18.02.2012, zu Grunde.

    Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis für die Ordnungsnummern 1 – 18.


  2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan
    Der Umlegungsplan kann ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Rheinmünster, Lindenbrunnenstraße 1, Zimmer 3.2, während der Dienststunden

    montags, dienstags u. donnerstags
    von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    mittwochs
    von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    freitags
    von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

    von eingesehen werden. Der Umlegungsplan kann nur von demjenigen und nur insoweit eingesehen werden, als ein berechtigtes Interesse dafür dargelegt wird.

  3. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan
    Den Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

  4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
    Die Bekanntmachung der Gemeinde vom 16.12.2011 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Gemäß § 48 Abs. 2 BauGB ist diese Frist mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.

  5. Rheinmünster, den 23. März 2012
    Helmut Pautler
    Bürgermeister und Vorsitzender des Umlegungsausschusses

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    Öffentliche Bekanntmachung

    Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Klostergarten“,
    Ortsteil Schwarzach,
    im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 BauGB


    Der Gemeinderat Rheinmünster hat am 02.04.2012 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Klostergarten“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

    Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
    Plan als PDF

    Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.03.2012.

    Ziele und Zwecke der Planung

    Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden. Es werden lediglich die bestehenden Bauflächen als Mischgebiet, Wohngebiet und als Gemeinbedarfsfläche (Schulgelände) gesichert. Für das Wohngebiet und Mischgebiet werden rückwärtige Baugrenzen definiert. Das Maß der Nutzung (Grundflächenzahl, Höhe der Gebäude, usw.) soll nicht festgesetzt werden, es leitet sich aus der bebauten Umgebung ab und ist damit nach § 34 BauGB (Einfügen in die Umgebung) zu beurteilen.

    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Fassung vom 21.03.2012 vom Dienstag, 24.04.2012 bis einschließlich Donnerstag, 24.05.2012 beim Bürgermeisteramt Rheinmünster, Rathaus Schwarzach, Lindenbrunnenstr. 1, Zimmer 3.2, 77836 Rheinmünster in der Zeit von:

    Montag, Dienstag, Donnerstag
    8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
    Mittwoch
    8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
    Freitag
    8.00 Uhr – 12.30 Uhr

    öffentlich ausgelegt.

    Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

    Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

    Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzu-lässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge-macht werden können.

    Rheinmünster, den 13.04.2012
    Helmut Pautler




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    Öffentliche Bekanntmachung

    Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012 des Zweckverbandes
    "Acherner Mühlbach"


    Das Landratsamt Rastatt hat mit Schreiben vom 26.04.2012 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012 des Zweckverbandes „Acherner Mühlbach“ mit Sitz in Rheinmünster bestätigt.
    Der Haushaltsplan mit Satzung liegt in der Zeit vom Montag, 07.05.2012 bis Dienstag, 15.05.2012 (jeweils einschließlich) im Rathaus Rheinmünster-Schwarzach während der Dienststunden zur Einsicht aus.

    Helmut Pautler, Verbandsvorsitzender

    Die Verbandsversammlung hat gemäß § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 79 Gemeindeordnung (B-W) am 04.04.2012 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

    § 1
    Der Haushaltsplan wird festgesetzt bei
    1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 26.000,00 €

    davon im Verwaltungshaushalt 13.000,00 €

    davon im Vermögenshaushalt 13.000,00 €
    2. dem Gesamtplan der vorgesehenen Kreditaufnahmen
    Kreditermächtigung in Höhe von
    0,00 €
    3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,00 €
    § 2
    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000,00 €
    § 3
    Von den Verbandsgemeinden wird eine Verbandsumlage
    in Höhe von
    0,00 €
    für das Haushaltsjahr 2012 erhoben.

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    Satzung
    für die Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster mit Abteilungen
    (Feuerwehrsatzung)



    Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat am 21.02.2011 folgende Satzung beschlossen:



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    Öffentliche Bekanntmachung
    der Gemeinde Rheinmünster über die Aufhebung
    des kommunalen Grundbuchamtes



    Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wird das kommunale Grundbuchamt in Rheinmünster am Montag, den 02. Juli 2012 aufgehoben.

    Letzter Tag, an welchem das Grundbuchamt im Rathaus für den Publikumsverkehr geöffnet hat, ist Dienstag, der 26. Juni 2012. In Zukunft wird das Grundbuch für den Landgerichtsbezirk Baden-Baden zentral vom Amtsgericht Achern geführt.

    Rheinmünster, den 30. März 2012
    Helmut Pautler, Bürgermeister

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    Öffentliche Bekanntmachung
    Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Withig“,
    Ortsteil Schwarzach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB



    Der Gemeinderat Rheinmünster hat am 16. April 2012 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Withig“, Ortsteil Schwarzach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

    Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung wird begrenzt

    im Norden: durch den Schwarzbach
    im Osten: durch die Grundstücksgrenze zu Flst.Nr. 172
    im Süden: durch die Landesstraße L 85
    im Westen: durch den landwirtschaftlichen Weg

    Im Einzelnen ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes, der von der Änderung betroffen ist, entsprechend der Fassung vom 30.09.2011 maßgebend.

    Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Withig“ mit den bauplanungsrechtli-chen Festsetzungen tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

    Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen beim Bürgermeisteramt Rheinmünster, Rathaus Rheinmünster-Schwarzach, Zimmer Nr. 3.2, Lindenbrunnenstr. 1, 77836 Rheinmünster während der üblichen Dienststunden (Öffnungszeiten) eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB )über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

    Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, Abs. 2, 2a und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie beachtliche Mängel des Abwä-gungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch bei beachtlicher Verletzung von Vorschriften nach § 214 Abs. 2a BauGB. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

    Rheinmünster, den 27.04.2012

    Helmut Pautler, Bürgermeister

    Hinweis:

    Nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung – sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Absatz 1 GemO beanstandet hat – von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Rheinmünster geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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    Aktuelle Auschreibungen der Gemeinde Rheinmünster


    Gemeinde Rheinmünster

    ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A


    Lieferung eines Gerätewagens Logistik 2 (GW L2) nach DIN EN 1846, DIN 14402 und DIN 14555 Teil 2 einschließlich Kommunikationstechnik und Beladung für die Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster

    Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Bürgermeisteramt Rheinmünster,
    Ordnungsamt,
    77836 Rheinmünster
    Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Bürgermeisteramt Rheinmünster,
    Ordnungsamt, Lindenbrunnenstr. 1,
    77836 Rheinmünster
    Auskunft erteilen: Gemeindeverwaltung:
    Herrn Xaver Kleinhans,
    Telefon 07227/9555-24,
    Email gemeinde@rheinmuenster.de

    Feuerwehr:
    Herr Thomas Hofmann,
    Telefon 0160/1879086,
    Email: thomas.hofmann@feuerwehr-rheinmuenster.de
    Art und Umfang der Lieferung: Gesamtangebot
    Auslieferungszeit: 1. Vierteljahr 2013
    Lieferanschrift: Freiwillige Feuerwehr Rheinmünster, Feuerwehrgerätehaus Ortsteil Schwarzach,
    Münsterstr. 2,
    77836 Rheinmünster
    Ausgabe der Vergabeunterlagen: Bürgermeisteramt Rheinmünster,
    Ordnungsamt, Lindenbrunnenstr. 1,
    77836 Rheinmünster,
    Telefon 07227/9555-24,
    Fax. 07227/9555-55,
    Email: gemeinde@rheinmuenster.de
    Kostenersatz Ausgabeunterlagen: 20,00 €,
    zuzüglich 5,00 € für Versand
    Zahlungsweise: Verrechnungsscheck
    (der Betrag wird nicht zurückerstattet)
    Ablauf der Angebotsfrist, Öffnungstermin: Freitag, den 27.04.2012, 10:00 Uhr
    (Bieter sind nicht zugelassen)
    Zuschlags-, Bindefrist: 30.06.2012
    Wesentliche Zahlungsbedingungen Nach § 17 VOL/B sowie ggf. besondere und zusätzliche Vertragsbedingungen
    Vergabeprüfstelle: Landratsamt Rastatt,
    Am Schlossplatz 5,
    76437 Rastatt
    Besonderer Hinweis: Bewerber unterliegen mit der Abgabe eines Angebotes auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27 VOL/A)

    Rheinmünster, den 20.03.2012
    Helmut Pautler, Bürgermeister



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    Gemeinde Rheinmünster

    ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG VON BAUARBEITEN NACH VOB/A


    1. Bauvorhaben: Neubau einer Dreifach-Sporthalle in 77836 Rheinmünster, Bahnhofstraße 20
    2. Aufraggeber: Gemeinde 77836 Rheinmünster, Lindenbrunnenstr. 1, Fon 0 72 27 / 95 55 0
    3. Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung
    4. Art des Auftrages: Bauvertrag nach VOB
    5. Ort der Ausführung: 77836 Rheinmünster-Schwarzach, Bahnhofstraße 20, Flst.-Nr. 2512, 2513
    6. Ausgeschriebene Leistungen/Gewerke:
    Ausführung ab Dauer WT Schutzgebühr
    1. Erd-, Entwässerungs-, Mauer-, Stahlbetonarbeiten 35.KW 2012 155 45,00 €
    2. Profilbauglaswandarbeiten 02.KW 2013 10 30,00 €
    3. Gerüstbauarbeiten 03.KW 2013 216 30,00 €
    4. Stahlbauarbeiten 07.KW 2013 17 30,00 €
    5. Dachdeckung/Klempnerarbeiten 15.KW 2013 29 35,00 €
    6. Dachabdichtungsarbeiten (Bitumen) 16.KW 2013 16 30,00 €
    7. Metallfenster-/Türarbeiten (Aluminium) 13.KW 2013 66 45,00 €
    8. Sonnenschutzanlagenarbeiten (Raffstoren) 24.KW 2013 15 30,00 €
    9. Sporteinbaugerätearbeiten 28.KW 2013 12 35,00 €
    10. Heizungsanlagenarbeiten 20.KW 2013 28 35,00 €
    11. Lüftungsanlagenarbeiten 20.KW 2013 35 30,00 €
    12. Sanitäre Installationsarbeiten 20.KW 2013 24 30,00 €
    13. Elektroanlagen und Installationsarbeiten 20.KW 2013 36 40,00 €
    14. Blitzschutzanlagenarbeiten 20.KW 2013 8 20,00 €

    Der vollständige Veröffentlichungstext ist nachfolgend zu ersehen bzw. wird auf Anforderung unter Telefon (0 72 27) 95 55 - 32 oder Telefax (0 72 27) 95 55 - 38 zugesandt/zugefaxt.

    Rheinmünster, den 31.3.2012:
    gez. Helmut Pautler, Bürgermeister

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