27.11.2024
Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung „Am alten Brunnen“ für das Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund von § 79 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 18 – 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der jeweils gültigen Fassung und des § 7 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 13.11.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen: