09.07.2025
Wasserentnahmeverbot - Rechtsverordnung des Landratsamtes Rastatt
In der Zeit vom 11. Juli 2025 bis einschließlich 30. September 2025 ist die Entnahme aus oberirdischen Gewässern verboten
In der Zeit vom 11. Juli 2025 bis einschließlich 30. September 2025 ist die Entnahme aus oberirdischen Gewässern verboten