24.09.2025
Verbrennen von Gartenabfällen
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen grundsätzlich verboten ist. Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen grundsätzlich verboten ist. Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle.