Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Informations- und Warnhinweisdiensten
Für die Darstellung von Informations- und Warnhinweisen verwenden wir den Dienst BIWAPP
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WeiterlesenDie Gemeinde Rheinmünster als Ihr örtliches Wasserversorgungsunternehmen und Abwasserbeseitigungspflichtige verarbeitet unter anderen auch personenbezogene Daten von Ihnen. Wir achten sorgfältig darauf, dass der Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten stets im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzanforderungen steht.
WeiterlesenWir nehmen den Schutz der Privatsphäre von Bewerbern bei der Verarbeitung persönlicher Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen.
WeiterlesenAllgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
WeiterlesenWer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz – BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG).
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