Wilde Ablagerungen von Abfällen in der Natur sind unzulässig
Auf der Gemarkung Rheinmünster werden immer häufiger wilde Ablagerungen von Abfällen festgestellt. Dies verunstaltet nicht nur das Landschaftsbild, sondern führt auch zu Beseitigungskosten, die die Allgemeinheit zu tragen hat.
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