Kommunale Wärmeplanung
Die Wärmeplanung stellt im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 20 WPG eine rechtlich unverbindliche, strategische Planung dar. Sie zeigt auf, wie leitungsgebundene Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung ausgebaut und weiterentwickelt werden könnten
